ATEX, Explosionsschutz
Die neue europaweite Harmonisierung der seit dem 1. Juli 2003 gültigen ATEX-Richtlinie betrifft die Sicherheitsmassnahmen im explosionsgefährdeten Bereich. Erlaubt ist nur der Einsatz von neuen Geräten und Aggregaten, die nach den neusten Richtlinien ausgelegt, gebaut und geprüft werden.
Für die effiziente und kompetente Umsetzung der ATEX-Richtlinie hat Kissling seine Mitarbeiter in allen Bereichen geschult. Neue Antriebssysteme werden realisiert und bestehende Getriebe den heutigen Explosionsschutzrichtlinien angepasst.
Die ATEX-Richtlinie wendet sich ähnlich wie die EG-Maschinenrichtlinie an den Anlagenbetreiber von Komponenten, Aggregaten und Anlagen für explosionsgefährdete Bereiche. Abhängig vom Einsatzbereich wird ein festgelegtes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt.
In diesem Verfahren werden die Komponenten, Aggregate sowie auch Anlagen auf ihr Zündpotential beurteilt. Im Fall einer ausgehenden Gefahrenquelle werden die Teile oder Prozesse entsprechend verbessert. Das ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und Erfüllung der Konformitätserklärung nach der heute gültigen ATEX-Richtlinie.
Die Flexibilität und das Engagement der Spezialisten bei Kissling ermöglicht eine effiziente Realisierung der Projekte in explosionsgefährdeten Produktionsbereichen. Kissling unterstützt bei der Bewertung bestehende Anlagen in Zusammenarbeit mit Kunden. Kissling empfiehlt und realisiert notwendige Anpassungen am Antriebsstrang.
Mehrere, erfolgreich realisierte Projekte bestätigen die Kompetenz und Erfahrung von Kissling in diesem verantwortungsvollen Bereich.
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